Lexikon -Zahlung der Unfallrente ab Invaliditätsgrad
Wird eine Unfallrente vereinbart, so erhält der Versicherte diese Rente ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (beispielsweise ab 50 % Invalidität).
Wird eine Unfallrente vereinbart, so erhält der Versicherte diese Rente ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (beispielsweise ab 50 % Invalidität).